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   OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 14/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4485
OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 14/09 (https://dejure.org/2011,4485)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2011 - 5 U 14/09 (https://dejure.org/2011,4485)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 5 U 14/09 (https://dejure.org/2011,4485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht für unberechtigte Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen von Kulturgütern für kommerzielle Zwecke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 276 Abs. 2
    Schadensersatzpflicht für unberechtigte Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen von Kulturgütern für kommerzielle Zwecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei Film- und Fotografieverboten in öffentlichen Parkanlagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73

    Schloß Tegel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 14/09
    Alle diese Regelungen und Veröffentlichungen gäben nur das wieder, was seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 1974 (I ZR 99/73 "Schloss Tegel") in den beteiligten Verkehrskreisen ohnehin bekannt gewesen sei.

    14 Der Schuldvorwurf lässt sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht schon daran festmachen, dass bereits seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 1974 (I ZR 99/73 "Schloss Tegel") der Zuweisungsgehalt des Eigentums festgestanden habe.

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10

    Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 14/09
    Auf - zugelassene - Revision hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 17. Dezember 2010 - V ZR 46/10; im Folgenden: RU) das Senatsurteil aufgehoben: Der Bundesgerichtshof hat dem Unterlassungsantrag im Wesentlichen stattgegeben und die Berufung gegen die Auskunftsverurteilung zurückgewiesen; im Übrigen hat er die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den Senat zurückverwiesen, weil erforderliche Feststellungen zum Verschulden des Beklagten fehlten.
  • LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08

    Schloss-Fotos II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 14/09
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (1 O 330/08) teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit es seine Verpflichtung zum Schadensersatz festgestellt hat (Urteilsausspruch Nr. 3).
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